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ONLINE MARKETING & SOCIAL MEDIA SERVICES

AGB

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

 

1. Allgemeines

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1.1  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Gruppenunternehmen der vierdimensional Brand Intelligence Group, Stand 06/2022 gelten für folgende Gruppenunternehmen:


- vierdimensional Markenkommunikation GmbH, Bändelstockweg 30, 88326 Aulendorf
- vierdimensional new media GmbH, Bändelstockweg 30, 88326 Aulendorf

- Yesster GmbH, Bändelstockweg 30, 88326 Aulendorf Im Folgenden: vierdimensional

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen vierdimensional und dem Kunden geschlossen werden.

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1.2  vierdimensional bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von           Individualvereinbarungen zwischen vierdimensional und dem Kunden.

1.3  vierdimensional schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.4  vierdimensional ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu       vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. vierdimensional bleibt hierbei alleiniger                     Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für vierdimensional ersichtlich ist, dass       deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.5  Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die           Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.6  Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt vierdimensional                   vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

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2. Mitwirkungspflichten des Kunden

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2.1  Sofern der Kunde vierdimensional Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass           diese  Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem         Zusammenhang dar- auf hingewiesen, dass vierdimensional von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen           gegenüber dem Kunden zu erbringen. vierdimensional ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das       Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.)         auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. vierdimensional wird insbesondere keine Markenrecherchen oder           sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der         Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

2.2  Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten,         Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür       Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

2.3  Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der         Agenturleistungen (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese vierdimensional rechtzeitig zur Verfügung.       Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann vierdimensional nach           eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-         Dienst- leister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.

2.4  Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich         ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von vierdimensional zu stellenden – Vertrag vor Beginn der         Leistungserbringung abzuschließen.

2.5  Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zu-           arbeit des Kunden entstehen, ist vierdimensional gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften       unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

2.6  Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann vierdimensional dem Kunden den hierdurch entste-         henden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

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Teil 2 - Onlineauftritte und Technik

 

3. Webseiten- und Shoperstellung (agil)

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3.1  Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen oder die Erweiterung         bestehender Webseiten/Shops oder Webkomponenten/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler           Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.

3.2  Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen vierdimensional und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung           neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer         Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien g         geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

3.3  Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen vierdimensional und dem Kunden individuell abge-           schlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei vierdimensional zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschrei-       bung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften u.Ä. sind             vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine         Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch vierdimensional dar. vierdimensional wird die in der Anfrage beschriebenen           Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen           Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit         prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des       Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen vierdimensional und dem Kunden zustande.

3.4  Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind.       Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-         Mail) zustimmen. Im Übrigen ist vierdimensional nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw.       zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüber hinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart         und vergütet werden.

3.5  Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird vierdimensional den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.

3.6  Voraussetzung für die Tätigkeit von vierdimensional ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des         Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen vierdimensional               rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von         Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist vierdimensional gegenüber dem       Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

3.7  Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plug-ins und/oder Tools (z.B. Statistik)         oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) sind von vierdimensional nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich                 ausdrücklich verein- bart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen,           Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen –       nicht.

3.8  Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer           jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird         nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Optimierung für Mobilgeräte ist ebenfalls nur dann geschuldet,       wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3.9  vierdimensional ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbsrechtlichen, verbraucherrechtlichen,         kennzeichnungsrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es             obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbsrechtlichen, verbraucherrechtlichen oder             kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt         prüfen zu lassen.

3.10 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann vierdimensional dem Kunden Wartungs- und                   Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder vierdimensional zu einem solchen Angebot                   verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von vierdimensional in Anspruch nehmen. Entsprechende       Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und               Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und         Aktualität der Webseiten ver- antwortlich. vierdimensional haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle                       Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden           (Hacking).

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4. Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft)

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4.1  Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-           komponenten/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart         wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer.

4.2  Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen vierdimensional und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung           neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer         Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien           geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

4.3  Maßgeblich für den Umfang der von vierdimensional zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Verein-         barungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf               aufbauende Pflichtenheft. vierdimensional wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen         und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der           Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte vierdimensional erkennen, dass       sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird vierdimensional den Kunden       unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts             unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen von vierdimensional hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines           angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber       vierdimensional verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des             Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.

4.4  Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt vierdimensional ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-technische und/oder       gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt vierdimensional dem           Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das von vierdimensional erstellte Pflichtenheft               zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. vierdimensional verpflichtet sich insoweit unter                 Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten               Vorschlag von vierdimensional endgültig nicht einverstanden, kann er oder vierdimensional das Vertragsverhältnis – sofern         gesetzlich möglich – den Vertrag außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten-       und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen von vierdimensional sind vom Kunden in diesem Fall             angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen.

4.5  Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig         vereinbart. Jegliche Abweichungen von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer                 ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. vierdimensional erbringt keine über die im vom Kunden                 abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt vierdimensional grundsätzlich keine                   Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des         Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert vierdimensional die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten         Vorgaben.

4.6  vierdimensional stellt dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung. Die Inhalte und               Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht.               vierdimensional verpflichtet sich, dem Kunden die fertige Webseite oder Teile hiervon bis zum im Zeit- und Arbeitsplan             genannten Enddatum auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben und/oder per E-Mail zuzusenden und/oder auf einen vom             Kunden vorgegebenen Server hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des Uploads der fertigen Webseiten sind im             Übrigen Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

4.7  Voraussetzung für die Tätigkeit von vierdimensional ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des         Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und/oder Systemumgebungen vierdimensional rechtzeitig und in       geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch       eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist vierdimensional gegenüber dem Kunden in keinerlei       Hinsicht verantwortlich.

4.8  Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird vierdimensional den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf         kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten           Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber vierdimensional schriftlich oder in Textform anzeigen. vierdimensional wird         sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf vierdimensional vorübergehende Workarounds             bereitstellen.

4.9  Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plug-ins und/oder Tools (z.B. Statistik)         oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) sind von vierdimensional nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich                 ausdrücklich verein- bart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen,           Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen –       nicht.

4.10 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer             jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird         nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Optimierung für Mobilgeräte ist ebenfalls nur dann geschuldet,       wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4.11 vierdimensional ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbsrechtlichen, verbraucherrechtlichen,         kennzeichnungsrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es             obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbsrechtlichen, verbraucherrechtlichen oder             kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt         prüfen zu lassen.

4.12 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann vierdimensional dem Kunden Wartungs- und Pflegeleis-       tungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder vierdimensional zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch           muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von vierdimensional in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen           sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen             zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der           Webseiten ver- antwortlich. vierdimensional haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch         die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

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5. Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops

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5.1  Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann vierdimensional dem Kunden Wartungs- und Betreu-           ungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“). vierdimensional kann auch die Wartung         von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder vierdimensional zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die       weitergehenden Leistungsangebote von vierdimensional in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich         Gegenstand von Individualabsprachen.

5.2  Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite       für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können       ggf. individualvertraglich vereinbart werden.

5.3  Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von vierdimensional kompatibel sind. Die         Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen         von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese             selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder vierdimensional gesondert mit der Herstellung der                 Kompatibilität beauftragen.

5.4  vierdimensional haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden         verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von vierdimensional liegen; die           Vorschriften unter „Haftung / Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

5.5  Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche                   Aktualisierung der Webseite. vierdimensional schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der               Datenschutzerklärung.

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6. Domainregistrierung

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6.1  vierdimensional bietet dem Kunden Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung,         Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.

6.2  Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der             jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. vierdimensional wird im Verhältnis zwischen Kunde und       Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.

6.3  Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Über-       prüfung der Domain auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist nicht geschuldet.

6.4  Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. vierdimensional       wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.

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Teil 3 – Erstellung und Gestaltung von Content

 

7. Gestaltung von Printprodukten

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7.1  Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen vierdimensional und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung von       Printprodukten nach den gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten,               Schildern, Flyern, Roll-Ups, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien             geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den       Parteien individualvertraglich vereinbart werden.

7.2  Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen vierdimensional und dem Kunden individuell                 geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei vierdimensional zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen               Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots           durch vierdimensional dar. vierdimensional wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen       und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die           Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der                 Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein         Vertrag zwischen vierdimensional und dem Kunden zustande.

7.3  Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die         Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich                   vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des         Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform         (z.B. per E- Mail) zustimmen. Im Übrigen ist vierdimensional nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen           verpflichtet. Darüber hinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

7.4  Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird vierdimensional den Kunden zur Abnahme des Werks

     auffordern.

7.5  Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der       künstlerischen Gestaltung sind nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht         der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

7.6  Voraussetzung für die Tätigkeit von vierdimensional ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts                   erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) vierdimensional vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form       zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete               (notwendige) Mit- bzw. Zu- arbeit des Kunden entstehen, ist vierdimensional gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht             verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann vierdimensional dem Kunden den hierdurch entstehenden       Zeitaufwand in Rechnung stellen.

7.7  Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetz-       lichen Vorschriften Anwendung.

7.8  Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet vierdimensional bei der       Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei           (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. offene Dateien aus         Grafikprogrammen).

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8. Abwicklung von Printaufträgen

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8.1  vierdimensional bietet dem Kunden die Abwicklung von Aufträgen zur Erstellung von Printprodukten (Flyer, Broschüren,               Plakate, Kataloge u.Ä.) an. vierdimensional übernimmt sämtliche hierfür vereinbarten Handlungen, z.B. die Kommunikation mit       dem jeweiligen den Druck ausführenden Dienstleister (Druckdienstleister). Je nach Vereinbarung bietet vierdimensional die         Leistungen als Direktgeschäft oder als Vermittlungsgeschäft an.

8.2  Vereinbaren die Parteien ein Direktgeschäft, druckt vierdimensional die in Auftrag gegebenen Printprodukte selbst oder             beauftragt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einen Druckdienstleister. Vertragspartner des Kunden ist in diesem Fall       ausschließlich vierdimensional. Zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister entsteht keine Vertragsbeziehung.                   Vierdimensional stellt dem Kunden die Printprodukte direkt in Rechnung. Der Kunde nimmt die Printprodukte gegenüber               vierdimensional ab.

8.3  Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt vierdimensional den Vertrag für die Erstellung der Printprodukte       mit dem Druckdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. vierdimensional         tritt gegenüber dem Druckdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden       und dem Druckdienstleister. vierdimensional ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. vierdimensional informiert den Kunden           über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu       Art, Preisen und Mengen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder         Geschäftsbedingungen des Druckdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Druckdienstleister. Die       Abnahme der Printprodukte erfolgt gegenüber dem Druckdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten                   Printprodukte auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. vierdimensional haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der         Printprodukte durch den Druckdienstleister, insbesondere nicht für deren Inhalt, Bestand, die Güte und/oder Beschaffenheit.       vierdimensional stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zu Verfügung.         Die darüber hinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens       vierdimensional nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung / Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

8.4  Der Kunde ist verpflichtet, die zu übermittelnden Druckdaten vor Übermittlung an den Druckdienstleister sorgfältig auf             inhaltliche und technische Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen überprüft         vierdimensional die Druckdaten nicht auf inhaltliche oder technische Richtigkeit. Der Druck der in Auftrag gegebenen               Printerzeugnisse erfolgt erst dann, wenn der Kunde die finale Druckfreigabe erteilt hat.

8.5  Sofern ein bestimmtes Übermittlungsformat erforderlich ist (z.B. PDF, Indesign), wird der Kunde die Druckdaten in diesem F.       Format übermitteln.

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9. Video und Fotografie

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9.1  vierdimensional erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen         ergeben sich aus dem zwischen vierdimensional und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag.

9.2  Der Kunde stellt bei vierdimensional zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten       Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch vierdimensional dar. vierdimensional wird       die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit       (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und         Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst         durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen vierdimensional und dem Kunden zustande.

9.3  Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es           sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer         Freiheit erfordert. vierdimensional schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener             Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind       grundsätzlich ausgeschlossen.

9.4  Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bildbearbeitung           (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der Fotografien ist jedoch ausgeschlossen.       Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus       weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

9.5  Sofern der Kunde für die Erstellung von Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder       professionelle Models), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen         eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung                     datenschutzkonformer Mitarbeitereinwilligungen verantwortlich.

9.6  Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird vierdimensional den Kunden zur Abnahme des Werks auf-       fordern.

9.7  Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann vierdimensional verlangen, dass auf den erstellten Werken ein           geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

9.8  Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich         nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw.                 bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien, offene Dateien aus Bildprogrammen o. Ä.) hat der Kunde nicht.

9.9  Sofern vierdimensional die hier genannten Leistungen nicht selbst durchführen kann oder möchte, kann vierdimensional dem           Kunden geeignete Dienstleister hierfür vermitteln (Vermittlungsgeschäft). Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft,       schließt vierdimensional den Vertrag für die Erstellung der Videos / Fotografien mit dem Drittdienstleister im Namen und auf       Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. vierdimensional tritt gegenüber dem Drittdienstleister als           reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Drittdienstleister. vierdimensional       ist an diesem Ver- trag nicht beteiligt. vierdimensional informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt         sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art und Preisen) mit dem Kunden ab und ist       an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Drittdienstleisters. Der           Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Drittdienstleister. Die Abnahme der Leistungen erfolgt gegenüber dem             Drittdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Video / Fotografien auf ihre Mangelfreiheit hin zu               überprüfen. vierdimensional haftet nicht für die vertrags- gemäße Erzeugung der Leistungen durch den Drittdienstleister.           vierdimensional stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zu Verfügung. D       Die darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens         vierdimensional nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung / Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

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10. Erstellung von Texten / Copywriting

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10.1 vierdimensional erstellt für den Kunden u.a. Texte (z.B. Pressemeldungen, Beiträge für Webseiten, Werbetexte etc.). Die           Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.

10.2 Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird vierdimensional sie dem Kunden zur Freigabe und Abnahme übermit-         teln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich       der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife           grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

10.3 Sofern vierdimensional mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich             abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei       Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ferner ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien                 übermittelt werden soll. Sofern der Kunde die Texte selbst veröffentlicht oder veröffentlichen soll, hat er die Texte vorab       abzunehmen. Sofern der Kunde die Texte vor Abnahme veröffentlicht, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.

10.4 Für Fehler, die nach der Freigabe / Abnahme entdeckt werden, haftet vierdimensional ausschließlich nach Maßgabe der               Vorschriften unter der Überschrift „Haftung / Freistellung“.

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11. Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)

 

11.1 vierdimensional übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und/oder Logos (im           Folgenden „Designs“).

11.2 Hierzu stellt der Kunde bei vierdimensional zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm ge-         wünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch vierdimensional dar. vierdimen-         sional wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit,         Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit,         Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein An-       gebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen vierdimensional und dem           Kunden zustande.

11.3 Voraussetzung für die Tätigkeit von vierdimensional ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts                   erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) vierdimensional vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung         stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann vierdimensional dem Kunden den hierdurch entstehenden               Zeitaufwand in Rechnung stellen.

11.4 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden betreffend die einzelnen Designs das Recht auf je zwei                         Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen                 (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach Durchführung der       vereinbarten Korrektur- schleifen weitere Änderungen, kann vierdimensional dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu               vereinbarendem Entgelt erstellen.

11.5 Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird vierdimensional den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die         Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.

11.6 vierdimensional überprüft die finalen Designs ausdrücklich weder auf rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Marken- und/oder       Wettbewerbsrecht) oder auf Verletzung von sonstigen Kennzeichen- und oder Schutzrechte (bspw. Marken, Geschmackmuster,             Patente usw.) noch auf die Eintragungsfähigkeit der Designs z.B. in amtlichen Registern.

11.7 vierdimensional räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Designs ein.                   Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes,       ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer         Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs       wird vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der             Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit vierdimensional. Die               innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von vierdimensional durch den       Kunden weder im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

11.8 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

11.9 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann vierdimensional verlangen, dass auf den erstellten Werken ein           geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

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Teil 4 – Marketing

 

12. SEO-Marketing

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vierdimensional bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet vierdimensional ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von vierdimensional das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschi- nen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.

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13. SEA-Kampagnen

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vierdimensional bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet vierdimensional ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht ge- schuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. vierdimensional trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. vierdimensional unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die recht- liche Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne. Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.

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14. Social Media Marketing

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14.1 vierdimensional stellt seinen Kunden unter anderem die technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung von         Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet vierdimensional               ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Präsenzen und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur         Verfügung zu stellenden Inhalte.

14.2 Neben der Erstellung der Social-Media-Präsenzen kann auch das Posten im Namen und unter dessen Namen (sog. Ghost Posting)         vereinbart werden. vierdimensional ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es       besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung       des Kunden als Betreiber.

14.3 Sofern der Kunde Inhalte (Bilder, Texte, Videos, etc.) vorgibt, wird vierdimensional diese Inhalte nicht auf ihre                 inhaltliche  oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vierdimensional nicht         berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte vierdimensional in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom         Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann vierdimensional das Einstellen solcher Inhalte               verweigern.

14.4 Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von vierdimensional in die jeweiligen Präsenzen               hochgeladen, wobei vierdimensional nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich           ist; die Regelungen unter „Haftung / Freistellung“ bleiben unberührt.

14.5 Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. vierdimensional wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden       tätig.

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15. Schaltung von Werbeanzeigen

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15.1 vierdimensional unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media-Portalen, Suchmaschinen und sonstigen Me-           dien („Anzeigen“).

15.2 vierdimensional berät den Kunden dahingehend, wie dieser seine Anzeigen so ausgestaltet, dass diese eine möglichst hohe           Sicht- barkeit aufweisen. Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen, Leads) sind hierbei nicht geschuldet.

15.3 vierdimensional unterstützt den Kunden auch bei der Konzeptionierung der Texte und Bilder für die Anzeigen. Die Auswahl der       Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt jedoch allein dem Kunden. vierdimensional wird           diese Inhalte aber auch die Anzeigen insgesamt nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird       ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vierdimensional nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte               vierdimensional in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen           gegen geltendes Recht verstoßen, kann vierdimensional das Einstellen solcher Inhalte bzw. Erstellen der Anzeigen verweigern.

15.4 Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von vierdimensional in die jeweiligen Werbekanäle             hochgeladen, wobei vierdimensional nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich           ist; die Regelungen unter „Haftung / Freistellung“ bleiben unberührt.

15.5 Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung                 kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.

15.6 Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. vierdimensional wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden       tätig.

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Teil 5 - Sonstige Bestimmungen

 

16. Preise und Vergütung

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Die Vergütung für die Leistungen von vierdimensional ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

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17. Abnahme

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Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann vierdimensional verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schrift- liche Abnahme ist nur geschuldet, wenn vierdimensional den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürger- lichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die vierdimensional dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

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18. Mängelgewährleistung

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Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei vierdimensional. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch vierdimensional resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetz- liche Mängelgewährleistung unberührt.

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19. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

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Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

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20. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

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20.1 vierdimensional räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden             Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können indivi-         dualvertraglich vereinbart werden.

20.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde vierdimensional ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum         Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist vierdimensio-       nal dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen       Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

20.3 Ferner ist vierdimensional berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der       von vierdimensional erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

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21.  Vertraulichkeit

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21.1 vierdimensional wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich,                 Druckunter- lagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs,                     Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder           sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng                 vertraulich behandeln. vierdimensional verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten       (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten               Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages         hinaus.

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22. Haftung / Freistellung

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22.1 vierdimensional haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder       fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit                   diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.               Verletzt vierdimensional fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen,                   vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemaÌˆß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche                     Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag vierdimensional nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks             auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung         der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von vierdimensional ausgeschlossen. Vorstehende                   Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von vierdimensional für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen       Vertreter.

22.2 Der Kunde stellt vierdimensional von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen vierdimensional aufgrund von Verstößen des       Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

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23. Schlussbestimmungen

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23.1 Die zwischen vierdimensional und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik           Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

23.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder         keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von vierdimensional als Gerichtsstand       für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

23.3 vierdimensional ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung,           Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen           Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail                   benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt         seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; vierdimensional ist in           diesem Fall berechtigt, den Ver- trag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die               Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines         Ausbleibens hinweisen.

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Stand: Juni 2022

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